Sie hatten einen Unfall?

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Sie hatten einen Unfall – Was nun?

Was zunächst zählt, ist sicher die Gesundheit aller Unfallbeteiligten. Aber auch Schäden an Ihrem Fahrzeug verursachen Ärger und ziehen meist eine Menge Aufgaben mit sich. Allein die Menge an bevorstehendem Papierkram kann abschrecken. Aber keine Sorge! Mit unserem Expertenteam stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Unfall zur Seite.

1. Schritt: Unverbindlich informieren!

Den Ärger können wir Ihnen ersparen. Rufen Sie an und wir stehen Ihnen als professionelles Team bei allen Fragen zur Seite.

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Ihre Vorteile:

  • unverbindlich beraten lassen
  • zuverlässige unabhängige KFZ-Sachverständige
  • erreichbar: Mo-Sa: 10.00 bis 18.00 Uhr

2. Schritt: Erstellung eines Schadensgutachtens

Um alle weiteren Schritte einzuleiten, ist zunächst wichtig, den zustande gekommenen Schaden an Ihrem Fahrzeug zu begutachten und zu bemessen. Hierbei kann der Schaden je nach Unfallart ganz unterschiedlich ausfallen: von wirtschaftlichen Schäden an Ihrem Fahrzeug bis hin zum Totalschaden.

Inhalt & Ziel eines Schadensgutachtens

Ziel des Schadensgutachtens ist es, die Schadenhöhe bzw. den Schadensumfang an ihrem Fahrzeug zu beurteilen. Das Gutachten dient gleichzeitig der Beweißsicherung. Hierzu gehört eine genaue Analyse und Dokumentation der beschädigten Teile, um daraus die Reparaturkosten zu berechnen, welche notwendig sind, um das Fahrzeug in seinen Ursprungszustand vor dem Unfall zu versetzen. Die genaue Kalkulation der Reparaturkosten ist nur dann nicht zielführend, wenn das Fahrzeug durch den Unfall dermaßen beschädigt wurde, dass eine Reparatur höhere Kosten verursacht, als der eigentliche Wiederbeschaffungswert beträgt.

Unfallschaden – worauf achten?

Die zentrale Frage nach einem Unfall ist in der Regel, welcher Unfallbeteiligter für den Verkehrsunfall verantwortlich ist und welche Schadenspositionen die Versicherungen regulieren müssen. Die Klärung inwieweit der verursachten Schaden erstattungsfähig ist, ist also Teil der Unfallabwicklung.

Hierbei hat die durch den Verkehrsunfall geschädigte Person häufig das Problem, dass die KFZ-Versicherung der anderen Unfallpartei nicht für die Schadenshöhe bzw. den Schadensumfang aufkommen möchte, welche dem Unfallgeschädigten letztlich nach einem Haftpflichtschaden zustände.

Welche Schäden werden reguliert?

Ist die gegnerische Unfallpartei für den verursachten Verkehrsunfall verantwortlich, so muss dessen KFZ-Versicherung im Grunde die Schäden regulieren, welche auf den Unfall zurückzuführen sind. Welche Positionen erstattet werden können richtet sich also zum Einen danach, welche Partei schuldig ist und wie hoch der verursachte Schaden ausfällt.

Zu den zu erstattenden Schadenspositionen gehören beispielsweise:

  • Wertminderung
  • Kosten für Leihwagen und Abschleppdienst
  • Nutzungsausfall während der Reparaturdauer
  • Reparaturkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen

Vorteile eines unabhängigen Sachverständigen

Als unfallgeschädigte Partei sollten Sie davon absehen, den Gutachter von der Verischerung der gegnerischen Unfallpartei bestimmen zu lassen. Sie müssen mitbedenken, die gegnerische Versicherung muss für den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommen. Folglich besteht das Interesse darin, die Schadenhöhe eher so gering wie möglich zu halten. Ein unabhängiger Sachverständiger der in Ihrem Auftrag als Unfallgeschädigter tätig wird, berücksichtigt in seinem Schadensgutachten Ihr Interesse, damit zu Ihrem Recht kommen.

Wir kümmern uns schnell, zuverlässig und unabhängig um Ihre Unfallabwicklung & Ihr Schadensmanagement.

Sie möchten Ihr Fahrzeug anmelden? Oder ein Auto (ver-)kaufen? Ein professionelles Wertgut- achten bestimmt den exakten Zeitwert eines Fahrzeugs. Als zertifizierter Sachverständiger verfügen wir über das notwenige Know-how, um Ihnen ein aussagekräftiges KFZ Wertgutachten zu erstellen.

Lückenlose Dokumentation seit Erstzulassung

Falls Sie zunächst eine grobe Fahrzeugbewertung wünschen, so können Sie heutzutage online mit wenigen Klicks eine Fahrzeugbewertung erstellen lassen. In der Regel werden hierfür verschiedene grundsätzliche Kennzahlen wie beispielsweise Fahrzeugmarke, Modell, Erstzulas- sung, Art des Getriebes sowie Kilometerstand abgefragt und hieraus eine allgemeine Schätzung kalkuliert.

Dies ist als erste Einschätzung empfehlenswert, ersetzt jedoch nicht das professionelle KFZ Wertgutachten. Als unabhängiger Sachverständiger begutachten wir Ihr Fahrzeug sorgfältig und erstellen Ihnen eine lückenlose Dokumentation von der Erstzulassung bis Heute. Unsere Gutach- ter analysieren Ihr Fahrzeug von innen wie außen nehmen anhand moderner Bewertungskonzepte eine präzise Wertermittlung vor.

Genaue Ermittlung von Markt-/& Wiederbeschaffungswert

In ein professionell erstelltes Wertgutachten fließen auch präzise Angaben zu Marktwert und Händlerpreis ein. Auch der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs wird mit berücksichtigt. Hierzu werden nicht nur die Kennzahlen aus Ihrem Fahrzeugschein mit einbezogen, sondern auch besondere Nutzungsspuren wie beispielsweise mögliche Unfallschäden oder Sonderaus- stattungen. Auf diese Weise erfolgt die Wertermittlung eines Fahrzeugs beim An- und Verkauf objektiv und es besteht eine aussgekräftige und nachvollziehbare Basis für einen Kauf- oder Verkaufspreis.

Offizielle Fahrzeugbewertung für mehr Sicherheit

Ein professionelles Wertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen bringt Ihnen zahlreiche Vorteile, da Sie mit einer ofiziellen Fahrzeugbewertung immer auf der sicheren Seite sind – von der Rückgabe von Leasingfahrzeugen bis hin zur Zulassung von Oldtimerfahrzeugen. Bringen Sie einfach Ihr Fahrzeug bei uns vorbei und wir erstellen Ihnen im Rahmen des Gutachtens eine Dokumentation des Fahrzeugzustands, über Sonderausstattungen und Zubehör bis zu festgestellten Schäden und Sie erfahren den genauen Marktwert Ihres Fahrzeugs.

In einigen Fällen können die Kosten für ein vollständiges Unfallgutachten die Reparaturkosten für die Wiederbeschaffung Ihres Fahrzeugs übersteigen: Beispielsweise wenn es es sich um Bagatellschäden handelt. In diesem Fall können Sie sich auch einen einfachen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dennoch können die oberflächlich sichtbaren Schäden doch versteckte Kosten verursachen – lassen Sie sich von uns beraten.

Unsere Partner

Um rundum besten Service bieten zu können, haben wir starke Partner an unserer Seite.

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Sie haben Interesse an unseren Leistungen? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Oder rufen Sie einfach an unter: 0511-524 890 79.

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